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Wohlfahrtsfonds der Firma Otto und Joh. Honegger AG

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Su Wohlfahrtsfonds der Firma Otto und Joh. Honegger AG

Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der ehemaligen Arbeitnehmer der Firma, die im Jahr 1988 ihren Betrieb einstellte, sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Zweck kann insbesondere erfüllt werden durch die Erbringung von freiwilligen Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität und Tod, die Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmer, die Erbringung von Leistungen zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Die Beiträge der (des) Arbeitgeber(s) können jedoch nur aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von diesen (diesem) vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind (Arbeitgeberbeitragsreserven). Weiter bezweckt die Stiftung die Unterstützung der ehemaligen Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.

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