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Witwen-, Waisen- und Pensionskasse der Professoren der Universität Zürich

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About Witwen-, Waisen- und Pensionskasse der Professoren der Universität Zürich

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsverordnung für die emeritierten Professorinnen und Professoren der Universität Zürich, die vor 16. April 1989 berufen wurden, sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben und Unterstützungsleistungen in Notlagen erbringen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zur Universität Zürich, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind von der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung des Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

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