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Winterhilfe Kanton St. Gallen

Nicht beanspruchtes Profil ·St. Gallen SG

Über Winterhilfe Kanton St. Gallen

Die Winterhilfe Kanton St. Gallen bezweckt in Beachtung der Statuten der Winterhilfe Schweiz in erster Linie Hilfe- und Überbrückungsleistungen in Form von finanziellen Zuwendungen oder Sachleistungen für Personen mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen, die sich in einer Notlage befinden. Daneben vermittelt die Winterhilfe Kanton St. Gallen Informationen über weitergehende Hilfemöglichkeiten, arbeitet eng mit Öffentlichen und privaten Sozialinstitutionen zusammen und fördert Projekte, die der Selbsthilfe dienen und diese unterstützen sowie der Entstehung von neuen Notlagen entgegenwirken. Sie darf fakten- und evidenzbasierte Aufklärungsarbeit zum Thema Armut betreiben und kann überall dort Stellung beziehen, wo dies die Verfolgung ihrer Ziele gebietet und Sinn macht. Die Angebote der Winterhilfe Kanton St. Gallen sind grundsätzlich subsidiär. Dabei versteht sich die Winterhilfe Kanton St. Gallen als letztes Unterstützungsglied der Kette. Bund, Kanton und Gemeinden sollen keine Aufgaben abgenommen werden, zu deren Erfüllung diese nach Recht und von Gesetzes wegen verpflichtet sind. Die Stifterin behalt sich eine Zweckänderung nach Art. 86a Abs. 1 und 2 ZGB vor. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinen Erwerbszweck.

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