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Werkhofunternehmen RÜDTLIGEN-ALCHENFLÜH/LYSSACH

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About Werkhofunternehmen RÜDTLIGEN-ALCHENFLÜH/LYSSACH

Das Gemeindeunternehmen gemäss Art. 65 des kantonalen Gemeindegesetzes bezweckt den baulichen und betrieblichen Strassenunterhalt, Winterdienst, Unterhalt der Fliessgewässer, Unterhalt der öffentlichen Anlagen, Entsorgung (Reinigungstour etc.), Unterhalt des Kanalisationswesens und Abwasserentsorgung, Betrieb des Werkhofs sowie allgemeine Dienstleistungen in den vorgenannten Bereichen in den Gemeinden Rüdtligen-Alchenflüh und Lyssach. Das Werkhofunternehmen kann für die Gemeinden Rüdtligen-Alchenflüh und Lyssach oder für Dritte weitere Aufgaben erfüllen oder gewerbliche Leistungen erbringen, die einen Bezug zum Leistungsauftrag aufweisen (Dienstleistungen für Dritte, Schneeräumungen etc.).

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