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Vorsorgeeinrichtung der St. Galler Kantonalbank

Nicht beanspruchtes Profil ·St. Gallen SG

Über Vorsorgeeinrichtung der St. Galler Kantonalbank

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der St. Galler Kantonalbank und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen (nachstehend insgesamt Arbeitnehmer genannt) sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. [Anpassung aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften.]

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