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Verein zur Sicherung künftiger Renten

Nicht beanspruchtes Profil ·Zürich ZH

Über Verein zur Sicherung künftiger Renten

Der Verein bezweckt im Bereich der obligatorischen Unfallversicherung: a) die langfristige Sicherung der Finanzierung der Teuerungszulagen gemäss Art. 34 UVG und Art. 90a revUVG; und b) die Finanzierung der teuerungsbedingten Anpassung der Hilflosenentschädigung gemäss Art. 27 UVG und Art. 90d revUVG. Weiter sorgt der Verein für die Erstellung einer plausibilisierten, aggregierten Betriebs- und Fondsrechnung gemäss vom Verein festgelegten einheitlichen Vorgaben.

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