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Verein Krankenkasse Visperterminen
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·Visperterminen VS
Su Verein Krankenkasse Visperterminen
Die Krankenkasse hat den Zweck, ihre Mitglieder gegen die wirtschaftlichen Folgen von Krankheit, Mutterschaft und Unfall nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit zu versichern. Die Krankenkasse kann sich Verbänden anschliessen, sich an Organisationen beteiligen, Sektionen errichten, sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. [Nachtrag]