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Verein Dietisberg

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Über Verein Dietisberg

Zweck des gemeinnützigen Vereins ist die Führung von Institutionen aller Rechtsformen, insbesondere auch Gesellschaften und Genossenschaften, die unmittelbar oder mittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen. Sie kann sich an Gesellschaften und Genossenschaften beteiligen, die unmittelbar oder mittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen. Der Verein kann alle für die Erfüllung dieser Zwecke notwendigen und sinnvollen Handlungen vornehmen. Insbesondere kann er auch Liegenschaften erwerben, halten und veräussern sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte tätigen.

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