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UTILITA Anlagestiftung für gemeinnützige Immobilien

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Su UTILITA Anlagestiftung für gemeinnützige Immobilien

Die Stiftung bezweckt, das ihr durch die Anleger anvertraute Kapital kollektiv in gemeinnützige Immobilien gemäss Anlagerichtlinien anzulegen und zu verwalten. Zur Erreichung dieses Stiftungszweckes richtet sich die Stiftung soweit wie möglich nach den Anforderungen an gemeinnützige Organisationen im Sinne der eidgenössischen Wohnraumfördererlasse, insbesondere in Bezug auf Art. 37 Wohnraumförderungsverordnung (WFV) vom 26. November 2003 und nach den Grundsätzen der „Charta der gemeinnützigen Wohnbauträger in der Schweiz. Die Bestimmungen über die Anlagestiftungen, insbesondere Art. 53g ff. des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und die Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV), gehen in jedem Fall vor.

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