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TRIKOLON Pensionskasse

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Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der ihr mittels schriftlichem Anschlussvertrag angeschlossenen Firmen sowie deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende sowie rein überobligatorische Vorsorge betreiben, einschliesslich Ermessensleitungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung gestützt auf den Anschlussvertrag und im Rahmen des entsprechenden Vorsorgewerkes mit einer (oder mehreren) Versicherungsgesellschaft(en) Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten. Die Stiftung muss dabei immer Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein.

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