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Swisscanto Freizügigkeitsstiftung der Kantonalbanken

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Su Swisscanto Freizügigkeitsstiftung der Kantonalbanken

Die Stiftung bezweckt die Erhaltung des Vorsorgeschutzes im Bereiche der beruflichen Vorsorge gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und lnvalidenvorsorge. Sie verfolgt diesen Zweck durch Entgegennahme von Vorsorgeguthaben zwecks Führung und Verwaltung von Freizügigkeitskonten. Die Stiftung kann mit Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG als Rechtsnachfolgerin der Stifterin Risikoversicherungen abschliessen. Die Stiftung muss dabei stets Versicherungsnehmerin und Anspruchsberechtigte sein.

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