SS

Stiftung Sterbekasse und Hilfskasse für das Luzerner Staatspersonal des LSPV

Nicht beanspruchtes Profil ·Luzern LU

Über Stiftung Sterbekasse und Hilfskasse für das Luzerner Staatspersonal des LSPV

Auszahlung eines Sterbegeldes von Fr. 1'000.00 an die Hinterbliebenen verstorbener Mitglieder der Sterbe- und Hilfskasse nach dem Tode des Mitgliedes; die Leistungen an bisherige Mitglieder der Stiftung (Sterbegelder) gemäss §§ 14 ff. der bisherigen Statuten vom 15. Dezember 1955, in der Fassung vom 1. September 2009, bleiben für die Mitglieder der Sterbe- und Hilfskasse gewährleistet, wofür jährlich entsprechende Rückstellungen gebildet werden; die Sterbe- und Hilfskasse nimmt keine Mitglieder mehr auf; Ausrichtung von Unterstützungsleistungen an aktive und ehemalige Staatsangestellte sowie an deren hinterbliebene Nachkommen in Notlagen; Finanzierung von Projekten zum Wohle des Staatspersonals mit der Verfolgung von rein altruistischen Zielen (z.B. Gesundheitspräventionskampagnen).

Bewertungen

Noch keine Bewertungen.

Anmelden und bewerten

Nachricht an Stiftung Sterbekasse und Hilfskasse für das Luzerner Staatspersonal des LSPV

Ihre Anfrage wird über Swipa übermittelt – so bleibt alles nachvollziehbar.