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STIFTUNG KAPELLE JOHANNES DER TÄUFER IN GUSCHELMUTH

Nicht beanspruchtes Profil ·Guschelmuth FR

Über STIFTUNG KAPELLE JOHANNES DER TÄUFER IN GUSCHELMUTH

Annahme zu Eigentum der Kapelle Johannes der Täufer, Art. 261 des Grundbuches der Gemeinde Guschelmuth und deren religiösen und kultischen Einrichtungen; Erhaltung und Restauration der Kapelle; Betrieb und Verwaltung der Kapelle als Kult- und Besinnungsort und Erhalt als Kulturgut für die Allgemeinheit; Erhaltung der römisch-katholischen Widmung und Weihe der Kapelle, die unter Beachtung dieses Grundcharakters auch anderen anerkannten christlichen Konfessionen sowie für kulturelle Anlässe zur Verfügung gestellt wird; Einholen und Verwaltung der Finanzmittel, namentlich aus Kollekten, Vermächtnissen und Schenkungen, die bei öffentlich-rechtlichen und privaten Körperschaften sowie bei natürlichen oder juristischen Personen gemacht werden; Erhaltung und Unterhalt der Wegkreuze auf dem Gebiet Guschelmuth.

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