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Stiftung für die gemeinsame Einrichtung gemäss Art. 18 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung

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Über Stiftung für die gemeinsame Einrichtung gemäss Art. 18 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung

Erfüllung der der Stiftung durch das KVG vom 18.3.1994 zugewiesenen und ihr durch den Bundesrat oder die Krankenversicherer gestützt auf das KVG übertragenen Aufgaben.

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