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Sicherheitsfonds BVG

Nicht beanspruchtes Profil ·Bern BE

Über Sicherheitsfonds BVG

Führung des Sicherheitsfonds im Sinne der Art. 56 bis 59 BVG zur Ausrichtung von Zuschüssen an die angeschlossenen Vorsorgeeinrichtungen, die eine ungünstige Altersstruktur im Sinne von Art. 58 BVG aufweisen usw.

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