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Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG

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About Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG

Die Stiftung bezweckt die Durchführung der obligatorischen und überobligatorischen beruflichen Vorsorge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Alter und Invalidität bzw. bei Tod für deren Hinterbliebene. Die Vorsorge erfolgt in erster Linie nach Massgabe des BVG. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus oder allein im überobligatorischen Bereich Vorsorgeschutz gewähren, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Für den Einbezug des Arbeitgebers sind Art. 4 Abs. 2 und Art. 44 Abs. 1 BVG massgebend.

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