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Sammelstiftung Vita BVG der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG

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Su Sammelstiftung Vita BVG der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG

1. Die Stiftung bezweckt die obligatorische berufliche Vorsorge für Arbeitnehmende und Arbeitgebende bei Alter und Invalidität bzw. bei Tod für deren Hinterbliebene. 2. Die Vorsorge erfolgt in erster Linie nach Massgabe des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben; einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie Krankheit, Unfall, Invalidität und Arbeitslosigkeit. 3. Für den Einbezug des Arbeitgebers sind Art. 4 Abs. 2 und Art. 44 Abs. 1 BVG massgebend. 4. Die Stiftung kann auch von anderen Vorsorgeeinrichtungen Rentnerbestände mit den entsprechenden Deckungskapitalien übernehmen. 5. Der Stiftungszweck wird erreicht, indem sich anschlusswillige Arbeitgeber durch Anschlussverträge der Stiftung anschliessen. Mit dem Anschlussvertrag wird ein Vorsorgewerk errichtet. 6. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung für alle oder einzelne Risiken Versicherungsverträge mit konzessionierten Lebensversicherungs-Gesellschaften abschliessen, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

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