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REVOR Sammelstiftung

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Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG (BG über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) für Arbeitnehmer der angeschlossenen Firmen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen, durch Gewährung von Leistungen in den Fällen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben und kann im Rahmen des Stiftungszweckes Ermessensleistungen gewähren. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen ausser zu Vorsorgezwecken keine Leistungen erbracht werden, zu denen die angeschlossenen Arbeitgeber rechtlich verpflichtet sind oder die sie als Entgelt für geleistete Dienste schulden oder üblicherweise ausrichten (wie Grundlohn, Teuerungszulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke usw.).

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