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PRIVOR Stiftung 3. Säule
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·Gümligen BE
About PRIVOR Stiftung 3. Säule
Die Stiftung bezweckt die Durchführung der gebundenen, individuellen Vorsorge im Sinne von Art. 82 BVG durch den Abschluss von Vorsorgevereinbarungen mit einzelnen Privatpersonen. Der Stiftung können sich selbständig- oder unselbständigerwerbende Personen, welche bei der Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHV) versichert sind, als Vorsorgenehmer anschliessen.