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PRIVOR Stiftung 3. Säule

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Die Stiftung bezweckt die Durchführung der gebundenen, individuellen Vorsorge im Sinne von Art. 82 BVG durch den Abschluss von Vorsorgevereinbarungen mit einzelnen Privatpersonen. Der Stiftung können sich selbständig- oder unselbständigerwerbende Personen, welche bei der Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHV) versichert sind, als Vorsorgenehmer anschliessen.

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