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Picard Angst AG

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À propos de Picard Angst AG

Die Gesellschaft ist als Verwalterin von Kollektivvermögen gemäss Art. 24 des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG) tätig und untersteht der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA). Die Gesellschaft bezweckt die Verwaltung von kollektiven Kapitalanlagen, Vorsorgevermögen und individuellen Vermögenswerten, die Entwicklung von massgeschneiderten Finanzinstrumenten, die Finanz- und Anlageberatung sowie die Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen im In- und Ausland, jeweils unter Beachtung der anwendbaren in- und ausländischen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Vertretungen errichten sowie Unternehmen aller Art gründen, sich an solchen beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Grundstücke und Baurechte im In- und Ausland zu erwerben, zu belasten und zu verkaufen. Die Gesellschaft kann Darlehen, Garantien, Sicherheitsleistungen und andere Arten der Finanzierung gewähren und Mittel am Geld- und Kapitalmarkt aufnehmen und anlegen. Die Gesellschaft kann allgemein alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen.

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