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PeWeImmobilien AG

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Über PeWeImmobilien AG

Erwerben, Halten, Verwalten, Belasten und Veräussern von Grundstücken im Sinne von Art. 655 ZGB; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten.

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