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Personalvorsorgestiftung RESPIRA

Nicht beanspruchtes Profil ·Burgdorf BE

Über Personalvorsorgestiftung RESPIRA

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell verbundenen Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Durch Beschluss des Stiftungsrates können im Einvernehmen mit der Firma auch Unternehmungen, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden. Die Ansprüche der bisherigen Destinatäre dürfen dadurch nicht geschmälert werden. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Sie kann Beiträge oder Leistungen an andere Vorsorgeeinrichtungen des eigenen Destinatärkreises erbringen. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

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