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Personalvorsorge der Thurgauer Kantonalbank

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About Personalvorsorge der Thurgauer Kantonalbank

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Mitglieder der Geschäftsleitung der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, sowie der angeschlossenen Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund eines Beschlusses des Stiftungsrates und mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.

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