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Personalstiftung der Rothschild & Co Bank AG

Nicht beanspruchtes Profil ·Zürich ZH

Über Personalstiftung der Rothschild & Co Bank AG

Die Stiftung bezweckt die Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die nachstehend bezeichneten Destinatäre gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Destinatäre sind die Arbeitnehmer der Firma, ihre Angehörigen und ihre Hinterlassenen sowie Personen, für die der Arbeitnehmer im Zeitpunkt seines Todes oder in den letzten Jahren vor seinem Tod in erheblichem Umfang gesorgt hat. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. Durch Beschluss des Stiftungsrats kann im Einvernehmen mit der Firma auch das Personal von Betrieben, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden, sofern der Stiftung von diesen Betrieben die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Anschlussvereinbarungen sind der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen. Aus dem Stiftungsvermögen und seinen Erträgnissen dürfen ausser zur Vorsorgezwecken keine Leistungen ausgerichtet werden, zu denen der Arbeitgeber rechtlich verpflichtet ist oder die er als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise entrichtet (z.B. Teuerungs-, Familien- und Kinderzulagen, Gratifikationen etc.).

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