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Personalfürsorgestiftung des Arbeitsheims für Behinderte

Nicht beanspruchtes Profil ·Amriswil TG

Über Personalfürsorgestiftung des Arbeitsheims für Behinderte

Vorsorge für die Arbeitnehmer der Genossenschaft sowie deren Hinterbliebene durch Gewährung von Unterstützungen und Beiträgen, wenn der Angestellte zufolge Alter oder Invalidität ganz oder teilweise erwerbsunfähig geworden ist; wenn Angestellte eines Erholungsurlaubes, der Unterbringung in einem Spital, einem Sanatorium oder einer andern Anstalt bedürfen; wenn Angestellte ohne eigenes Verschulden in eine Notlage geraten; wenn ein Angestellter verstorben ist und er unterstützungsbedürftige Angehörige hinterlässt.

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