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Personalfürsorgestiftung der Steinemann AG

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Su Personalfürsorgestiftung der Steinemann AG

Die Stiftung bezweckt die Ausrichtung von Vorsorgeleistungen (Alter, Tod und Invalidität) und Leistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit an die Arbeitnehmer der Stifterfirma und mit diesen wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie deren Angehörige und Hinterbliebene. Arbeitgeberbeiträge an mit der Stifterfirma verbundene, steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen können aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von dieser vorgängig Beitragsreserven geäufnet und diese gesondert ausgewiesen worden sind (Art. 331 OR). Die Stiftung kann Beiträge, Leistungen oder Versicherungsprämien auch an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Der Zweck kann durch den Abschluss geeigneter Versicherungsverträge oder durch Eintritt in solche Verträge verwirklicht werden. Versicherungsnehmerin ist in jedem Fall die Stiftung.

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