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Personalfürsorgestiftung der Sparkasse Sense

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Über Personalfürsorgestiftung der Sparkasse Sense

Berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma (nachstehend Firma genannt) durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen nach freiem Ermessen: a. an den Arbeitnehmer im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit von Ihm selbst; b. durch Unterstützung des überlebenden Ehegatten im Falle des Todes eines Arbeitsnehmers sowie durch Unterstützung der zu Lebzeiten des Arbeitsnehmers zur Hauptsache von ihm unterhaltenden Personen; c. durch Unterstützung bei vorzeitiger Pensionierung.

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