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Personalfürsorgestiftung der Kuhn Champignons AG

Nicht beanspruchtes Profil ·Herisau AR

Über Personalfürsorgestiftung der Kuhn Champignons AG

Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die nachstehend bezeichneten Destinatäre gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Destinatäre sind die Arbeitnehmer der Firma, ihre Angehörigen und ihre Hinterlassenen sowie Personen, für die der Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Todes oder in den letzten Jahren vor seinem Tod in erheblichem Umfang gesorgt hat. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. Durch Beschluss des Stiftungsrates kann im Einvernehmen mit der Firma auch das Personal von Betrieben, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden, sofern der Stiftung von diesen Betrieben die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Aus dem Stiftungsvermögen und seinen Erträgnissen dürfen ausser zu Vorsorgezwecken keine Leistungen erbracht werden, zu denen der Arbeitgeber rechtlich verpflichtet ist oder die er als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise erbringt (wie Teuerungs-, Familien- und Kinderzulagen, Gratifikation etc.).

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