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Personalfürsorgestiftung der Genossenschaft Migros Luzern in Dierikon

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À propos de Personalfürsorgestiftung der Genossenschaft Migros Luzern in Dierikon

Die Stiftung bezweckt die Fürsorge zugunsten des Personals der Genossenschaft. Die Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich und finanziell eng verbundenen Unternehmungen anschliessen, sofern der Stiftung die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Die Stiftung kann aus dem Stiftungsvermögen Zuwendungen machen und Leistungen erbringen, insbesondere für Wohlfahrtszwecke. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen keine Leistungen erbracht werden, zu denen die Genossenschaft Kraft Gesetzes oder Vertrages verpflichtet ist.

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