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Personalfürsorgestiftung der FAMBAU

Nicht beanspruchtes Profil ·Bern BE

Über Personalfürsorgestiftung der FAMBAU

Berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen: an den Arbeitnehmer im Falle von Alter und Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit von ihm selbst; an den Arbeitnehmer in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit oder Invalidität seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderen Personen, für deren Unterhalt er sorgt; im Falle des Tods des Arbeitnehmers an den Ehegatten, bei dessen Fehlen die Kinder, bei deren Fehlen andere Personen, die vom Verstorbenen im Zeitpunkt des Todes unterhalten oder in erheblichem Masse unterstützt worden sind. Die Beiträge der Stifterin können gemäss Art. 331 Abs. 3 OR auch aus vorgängig hiefür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Beitragsreserven erbracht werden. Die Stiftung kann solche Beiträge an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen leisten, denen sich die Stifterfirma angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat.

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