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Personalfürsorgestiftung der Ernst Hausammann & Co. AG, Zürich

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Su Personalfürsorgestiftung der Ernst Hausammann & Co. AG, Zürich

Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma, sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität sowie in Notlagen bei Krankheit, Unfall und anderen Notlagen wie z.B. Arbeitslosigkeit. Die Stiftung kann Leistungen für Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Gesundheitsförderung und Prävention ausrichten. In diesen Fällen sind auch Artikel 80, 81 Abs. 1 und 83 BVG anwendbar. Der Stiftungszweck kann erfüllt werden durch eine Alterssparkasse, allenfalls mit ergänzender, temporärer Todesfallrisikoversicherung. Falls eine derartige Versicherung abgeschlossen wird, muss die Personalfürsorgestiftung als Versicherungsnehmerin und Begünstigte erscheinen. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalfürsorgeeinrichtungen erbringen, die zu Gunsten der Destinatäre bestehen.

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