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Pensionskasse Musik und Bildung

Nicht beanspruchtes Profil ·Basel BS

Über Pensionskasse Musik und Bildung

Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die nachfolgend bezeichneten Versicherten gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Versichert werden können: die Angestellten der angeschlossenen Mitglieder (Musikschulen) des Verbandes Musikschulen Schweiz (VMS), die Angestellten verwandter Verbände und Institutionen, die ganz oder teilweise selbständigerwerbenden Mitglieder des Schweizerischen Musikpädagogischen Verbandes (SMPV) und weiterer verwandter Verbände und Institutionen.

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