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Pensionskasse des Opernhauses Zürich

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Su Pensionskasse des Opernhauses Zürich

Die Stiftung hat den Zweck, die Arbeitnehmer der Stifterin und ihre Angehörigen gegen die wirtschaftlichen Nachteile von Alter, Invalidität und Tod zu schützen und ihnen die Fortführung der Lebenshaltung in befriedigender Weise zu ermöglichen. Die Stiftung führt als registrierte Vorsorgeeinrichtung das BVG durch und gewährleistet in jedem Fall die Ausrichtung der gesetzlichen Minimalleistungen. Sie strebt aber ein über das BVG hinausgehendes Leistungsziel an. Die Stiftung kann Arbeitnehmern der Stifterin, Pensionsbezügern und Hinterlassenen auch Unterstützungsleistungen in Notlagen gewähren, die beispielsweise durch Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit entstanden sind.

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