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Pensionskasse der Orior Gruppe

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Su Pensionskasse der Orior Gruppe

Die Stiftung bezweckt die Vorsorge, namentlich die berufliche Vorsorge zugunsten des Personals der Tochter- oder Schwestergesellschaften der Orior AG. Der Anschluss einer Tochter- oder Schwestergesellschaft wird vom Stiftungsrat beschlossen; die vorherige Zustimmung der Orior AG wird ausdrücklich vorbehalten. Die Stiftung gewährt Alters-, Todesfall- und lnvaliditätsleistungen. Bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder materiellen Schwierigkeiten kann sie auch Zusatz- und Hilfeleistungen erbringen. Der Stiftungsrat kann in Absprache mit der Orior AG und der anzuschliessenden Unternehmung beschliessen, innerhalb der Stiftung ein Vorsorgewerk für diese Unternehmung zu gründen. In diesem Fall wird eine Anschlussvereinbarung mit näheren Angaben zu den Anschlussbedingungen geschlossen und unterzeichnet. Die Bedingungen für eine allfällige Abspaltung oder spätere Liquidation des Vorsorgewerks werden in einem Teilliquidationsreglement geregelt. Das Teilliquidationsreglement unterliegt der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Die Stiftung bezweckt die Durchführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen. Sie kann die Vorsorge über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus erweitern.

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