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Pensionskasse Cembra

Nicht beanspruchtes Profil ·Zürich ZH

Über Pensionskasse Cembra

Versicherung der Arbeitnehmer der Stifterinnen im Rahmen Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sowie im Bereich der weitergehenden Vorsorge über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod; kann nach Zustimmung des Stiftungsrates Arbeitnehmer von Gesellschaften, die wirtschaftlich oder finanziell eng mit der Gesellschaft verbunden sind, aufnehmen, wenn die bisherigen Stiftungsdestinatäre dadurch nicht benachteiligt werden.

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