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Patronale Vorsorgestiftung der fenaco

Nicht beanspruchtes Profil ·Bern BE

Über Patronale Vorsorgestiftung der fenaco

Berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie Unternehmungen, die mit der Stifterfirma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen: an den Arbeitnehmer im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit von ihm selbst; an den Arbeitnehmer in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Invalidität seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt; im Falle des Todes des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt des Todes ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist. Die Stiftung kann auch Beiträge gemäss Art. 331 Abs. 3 OR aus vorgängig hiefür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Mitteln an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen leisten, denen sich die Stifterfirma angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat.

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