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Paritätischer Fonds des schweizerischen Bauhauptgewerbes

Nicht beanspruchtes Profil ·Zürich ZH

Über Paritätischer Fonds des schweizerischen Bauhauptgewerbes

Der Parifonds Bau bezweckt mit finanziellen Beiträgen nach dem Beitragsprimat insbesondere: a) die Deckung der Kosten für den Vollzug der Gesamtarbeitsverträge, Landesmantelvertrag für das schweizerische Bauhauptgewerbe, GAV Gleisbau, Kaderverträge; b) die Überwachung und Kontrolle des Beitragsabzuges und der Beitragsablieferung durch die angeschlossenen Arbeitgeberfirmen zu gewährleisten; c) die Überwachung und Kontrolle der Rückerstattung von Lohnabzügen für den Parifonds Bau an die bei den Arbeitnehmerorganisationen organisierten Arbeitnehmenden zu gewährleisten; d) Unterstützung von Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping im Geltungsbereich des Parifonds Bau; e) die Anwerbung des Berufsnachwuchses zu ermöglichen und die Grundbildung zu unterstützen; f) die berufliche Aus- und Weiterbildung zu fördern; g) die Massnahmen zur Erhöhung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu fördern; h) die Erfüllung weiterer Aufgaben, insbesondere sozialen Charakters zu ermöglichen.

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