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Paritätische Kommission für das schweizerische Coiffeurgewerbe

Nicht beanspruchtes Profil ·Zürich ZH

Über Paritätische Kommission für das schweizerische Coiffeurgewerbe

Gemäss den einschlägigen Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrags für das schweizerische Coiffeurgewerbe (nachfolgend GAV) bezweckt der Verein die Vertiefung der Zusammenarbeit der GAV-Vertragsparteien und den Vollzug des GAV.

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