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Nübling AG Gartenbau und Landschaftsarchitektur
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·Villmergen AG
À propos de Nübling AG Gartenbau und Landschaftsarchitektur
Betrieb eines Unternehmens für Gartenbau und Landschaftsarchitektur; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.