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Karl Herr-Stiftung

Nicht beanspruchtes Profil ·Aarau AG

Über Karl Herr-Stiftung

Unterstützung mittels Stipendien von a) Studierenden mit Wohnsitz im Kanton Aargau, b) Studierenden mit Wohnsitz in der übrigen Schweiz, c) Studierenden, welche gebürtig und wohnhaft in Süddeutschland sind; Stipendien können für juristische, staatswirtschaftliche, naturwissenschaftliche, medizinische oder technische Studien entrichtet werden, sofern die Bewerberinnen und Bewerber mindestens zwei Semester an einer Hochschule in der Schweiz immatrikuliert waren und die Gewähr bieten, dass sie die Wissenschaft ihrer Fachrichtung fördern werden. Es soll ein strenger Massstab angewendet werden.

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