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K. + HJ. Schär KLG

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Über K. + HJ. Schär KLG

Betrieb von mobilen Verpflegungsständen, insbesondere von Take-Away-Verkaufsständen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.

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