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HR FIRST Consulting GmbH

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Zweck der Gesellschaft ist die ganzheitliche Beratung von Unternehmen in Personalfragen inkl. Projektleitung. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben bzw. errichten oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben oder veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.

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