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Hilfs- und Solidaritätsfonds syndicom

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Über Hilfs- und Solidaritätsfonds syndicom

Unterstützung von syndicom-Mitgliedern, bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Alter, Unfall, Invalidität, Militärdienst und Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis; Förderung der beruflichen und gewerkschaftlichen Aus- und Weiterbildung von syndicom-Mitgliedern und von entsprechenden Weiterbildungsmassnahmen. Stiftungsleistungen bei Unterstützung in Notlagen können ausschliesslich an syndicom-Mitglieder erfolgen, deren Mitgliedschaft mindestens ein Jahr beträgt.

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