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Helbling & Partner AG Vermögensverwaltung

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Bei der Gesellschaft handelt es sich um einen Vermögensverwalter im Sinne von Art. 17 FINIG. Die Gesellschaft bezweckt die Vermögensverwaltung gemäss Art. 19 Abs. 1 FINIG und die Erbringung von Finanzdienstleistungen aller Art. Die Gesellschaft kann Beteiligungen an Gesellschaften und Grundeigentum erwerben, belasten und veräussern. Die Gesellschaft führt ihre Geschäfte sowohl auf eigene Rechnung als auch auf Rechnung Dritter aus. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die mit ihrem Zweck direkt oder indirekt zusammenhängen.

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