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GIGANT SWISS CONSULTING AG

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À propos de GIGANT SWISS CONSULTING AG

Die Gesellschaft bezweckt im Sinne von Art. 17 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute den Betrieb eines Vermögensverwalters. Die Gesellschaft bezweckt die Beratung und Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art im Finanz- und Vermögensverwaltungsbereich gemäss Art. 19 FINIG, namentlich die Portfolioverwaltung mittels Verwaltungsvollmacht. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

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