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Genossenschaft Altersheim Bühler

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Su Genossenschaft Altersheim Bühler

Die Genossenschaft bezweckt: (a) den Bau eines Neubaus auf einem Teil des Geländes des bestehenden Alters- und Pflegeheimes am Rotbach, Bühler, und (b) die Vermietung von Räumlichkeiten an die Gemeinde Bühler zwecks Verwendung für das Alters- und Pflegeheim der Gemeinde. Der Zweck soll erreicht werden durch den Erwerb des bestehenden Altersheimes mit Umschwung, durch den Bau von geeigneten Räumlichkeiten und allen weiteren zweckdienlichen Massnahmen. Die Genossenschaft ist gemeinnützig und verfolgt keinen Erwerbszweck. Ein Gewinn darf mit der Vermietung der Räumlichkeiten nicht erzielt werden; die der Genossenschaft gehörenden Gebäude sind, vom Kaufrecht der Gemeinde Bühler abgesehen, unverkäuflich. Die Räumlichkeiten dürfen lediglich für den Betrieb des Alters- und Pflegeheimes Bühler verwendet werden. Die Tätigkeit der Genossenschaft soll der Gemeinde Bühler einen zeitgemässen Betrieb des Alters- und Pflegeheimes Bühler ermöglichen, und dadurch allen Bevölkerungsschichten der Gemeinde den Zugang zu erschwinglicher Pflege im Lebensabend sichern.

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