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Fürsorgestiftung der Elektron AG

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Über Fürsorgestiftung der Elektron AG

Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer (für den Einbezug des Arbeitgebers sind Art. 4, Abs. 2 und Art. 44, Abs. 1 BVG massgebend) der Firma "Elektron Aktiengesellschaft", in Wädenswil, und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben.

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