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Freizügigkeitsstiftung der Zentralschweiz

Nicht beanspruchtes Profil ·Zug ZG

Über Freizügigkeitsstiftung der Zentralschweiz

Erhalt des  Vorsorgeschutzes durch die Anlage und Verwaltung von entgegengenommenen Vorsorgegelder. Die Stiftung gilt als Freizügigkeitseinrichtung im Sinne von Art. 10 Abs. 3 der Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZV).

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