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Freizügigkeitsstiftung der Zentralschweiz
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·Zug ZG
About Freizügigkeitsstiftung der Zentralschweiz
Erhalt des Vorsorgeschutzes durch die Anlage und Verwaltung von entgegengenommenen Vorsorgegelder. Die Stiftung gilt als Freizügigkeitseinrichtung im Sinne von Art. 10 Abs. 3 der Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZV).